Wer dise Frist versäumt wird, von der Stadtkämmerei angeschrieben und zur Zweitwohnungssteuererklärung aufgefordert. Zwar ist es dann noch möglich für das laufende Jahr den Antrag zu stellen, wenn jedoch die Frist für das letzte Jahr versäumt wurde, müsst ihr dafür Zweitwohnungssteuer zahlen. Diese beträgt 9% der Nettokaltmiete (also ohne Nebenkosten). Ein Rechenbeispiel: aktuelle Nettokaltmiete Bungalow pro Monat: 184 € x 9% = 16,50 € (pro Jahr: 12x 16,50 € = 198 €). Im Olydorf werden also jährlich rund 200 € fällig. Das ist ärgerlich und vermeidbar wenn man den Befreiungsantrag rechtzeitig einreicht.
Bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes beim Kreisverwaltungsreferat wird überigens NICHT auf die Zweitwohnungssteuer hingewiesen, ihr müsst den Antrag selbstständig einreichen.
Wer im Olydorf Erstwohnsitz angemeldet hat, ist von dieser Regelung natürlich nicht betroffen. Sofern ihr woanders einen Zweitwohnsitz habt, solltet ihr euch erkundigen, ob dort Zweitwohnungssteuer erhoben wird (ist nicht in jedem Ort der Fall).
In diesem Sinne: Rechtzeitig informieren und Befreiungsantrag einreichen 🙂
Infos zur Zweitwohnungssteuer in München:
Antrag zur Befreiung von der Zweitwohnungssteuer (Infos und notwendige Formulare):
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