Kategorien
Dorfkultur Wortgeschichte

Bayrisch für Anfänger – Folge 3: Glump, das

[:de]Mit dem Begriff Glump bezeichnet der Bayer eine beliebig große Ansammlung ausgedienter, funktionsuntüchtiger oder nutzloser Gegenstände. In diesem Sinne entspricht Glump dem hochdeutschen Gerümpel. Gleichbedeutend verwendet der Bayer hier auch Graffe.

Zusätzlich kann mit Glump auch ein neuer oder sich im Gebrauch befindlicher Gegenstand betitelt werden, der sich als nicht so funktionstüchtig erweist, wie erwartet. Hierbei ist es gleichgültig, ob der Gegenstand grundsätzlich einen Mangel aufweist oder ob die jeweilige Person nicht in der Lage ist, ihn korrekt zu bedienen. So hört man manchen Bayer schon einmal erbost ausrufen: „So a Glump!“ oder “ I schmeiss‘ weg, des scheiß Glump!“.

Das Adjektiv glumpad wird besonders dann gebraucht, wenn man auf die Mangelhaftigkeit und/oder das fortgeschrittene Alter eines Gebrauchsgegenstandes hinweisen möchte. So darf man z.B. mit Recht daran zweifeln, ob „der Maxe mit sei’m glumpaden Radl“ heute noch eintreffen wird.

 [:en]Mit dem Begriff Glump bezeichnet der Bayer eine beliebig große Ansammlung ausgedienter, funktionsuntüchtiger oder nutzloser Gegenstände. In diesem Sinne entspricht Glump dem hochdeutschen Gerümpel. Gleichbedeutend verwendet der Bayer hier auch Graffe.

Zusätzlich kann mit Glump auch ein neuer oder sich im Gebrauch befindlicher Gegenstand betitelt werden, der sich als nicht so funktionstüchtig erweist, wie erwartet. Hierbei ist es gleichgültig, ob der Gegenstand grundsätzlich einen Mangel aufweist oder ob die jeweilige Person nicht in der Lage ist, ihn korrekt zu bedienen. So hört man manchen Bayer schon einmal erbost ausrufen: „So a Glump!“ oder “ I schmeiss‘ weg, des scheiß Glump!“.

Das Adjektiv glumpad wird besonders dann gebraucht, wenn man auf die Mangelhaftigkeit und/oder das fortgeschrittene Alter eines Gebrauchsgegenstandes hinweisen möchte. So darf man z.B. mit Recht daran zweifeln, ob „der Maxe mit sei’m glumpaden Radl“ heute noch eintreffen wird.

 

R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage – bei Zweckentfremdung Bußgeld möglichFahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien – und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen Besitzer ihre Garage normalerweise auch als Abstellkammer oder Hobbywerkstatt nutzen, in den Bauordnungen der Bundesländer gibt es aber Ausnahmen. „Gemeinden können entscheiden, dass Garagen ‚notwendige Stellplätze‘ sind“, sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. „Das soll den öffentlichen Verkehrsraum entlasten.“In diesem Fall gehören neben einem Kraftfahrzeug höchstens Zubehör wie Reifen oder ein Wagenheber in die Garage. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Denn der Besitzer ändert die Nutzung, und dazu benötigt er eine Genehmigung.“ R+V-Experte Reinicke rät Garagenbesitzern, sich am besten vorab beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob ihre Garage ein „notwendiger Stellplatz“ ist oder ob sie diese auch für andere Zwecke nutzen können.[:]